für Lieferungen und Leistungen im B2B-Bereich
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Alfred PRACHT Lichttechnik GmbH und ihren Geschäftskunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder Lieferung zustande. Technische Unterlagen bleiben Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht von PRACHT.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Werk zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PRACHT. Eine Weiterveräußerung ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
5. Lieferbedingungen und Versandkosten
- Frachtfreigrenze: Bei Unterschreitung gelten Pauschalen (z. B. 50 € pro Palette, 7,50 € bis 5 kg Paket).pdf). [Frachtkost...PRACHT (1)]
- Palettentausch: Nicht getauschte Europaletten werden mit 15 € berechnet.
- Abholung: Kostenlos am Standort möglich.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Versand oder Abholung auf den Kunden über, auch bei frachtfreier Lieferung.
7. Gewährleistung
- Gewährleistung bei Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehlern.
- Verjährung: 12 Monate ab gesetzlichem Beginn.
- Keine Ansprüche bei unsachgemäßer Nutzung, natürlicher Abnutzung oder Fremdeingriffen.
- Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB nur bei gesetzeskonformer Weitergabe.pdf). [PRACHT_All...GL2018 (1)]
8. Garantie
- 5 Jahre auf PRACHT PRO LINE Leuchten, 3 Jahre auf andere Produkte.
- Keine Kostenübernahme für Montage, Transport oder Folgeschäden.
- Garantieansprüche sind schriftlich geltend zu machen und bedürfen Prüfung.pdf). [PRACHT_Gar...gungen (1)]
9. Haftung
- Haftung ist ausgeschlossen bei leichter Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Keine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
10. Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist Marburg/Lahn. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.